Energetisches Heilen

„Spiritual healing“ aus dem englischen ins deutsche mit „geistigem Heilen“ zu übersetzen, trifft nicht den wirklichen Kern der Bedeutung.
Das englische Wort „spirit“ umfaßt im deutschen viele Ausdrücke, die zusammen erst einen Eindruck des Gemeinten ergeben.

Worte wie: Animus, Geist, Seele, Lebenshauch, Verstand oder die Verve z.B. zusammen zeigen wie breitbandig der Begriff verstanden werden kann und auch will.
Geistiges Heilen im Sinne göttlichen Heilens bedeutet auch im Wesentlichen „ Heilung durch göttliche Energie“, wen oder was auch immer man sich darunter vorstellen mag.

Es ist natürlich nicht einfach zu verstehen, daß bei einigen Menschen schwere, oft schon jahrelang bestehende gesundheitliche Probleme schon nach wenigen Behandlungen durch Handauflegen (energetischem oder geistigem Heilen) verschwinden können. Dies wird nicht immer und bei jedem Menschen auf gleiche Art geschehen, in manchen Fällen gelingt dies nur schlecht oder eventuell nicht.
Energetisches Heilen in Form von Übertragung der Kräfte und Energien durch die Hände, oder andere Arten der Übertragung (z.B. durch Gedanken) lindern manchmal spontan Schmerzen oder akute Beschwerden.

Geistiges Heilen ist aber nicht als Einbahnstraße zu verstehen in dem der Patient dem Heiler die Verantwortung für seine Probleme überantwortet. Vielmehr ist es ein Zusammenspiel beider Seiten, in dem auch die Hilfesuchenden Verantwortung für sich selbst übernehmen, die Lernaufgaben annehmen und bewältigen müssen.

Verhaltenskodex für Heilerinnen und Heiler
(Übernommen aus dem Minimalstandardwerk des englischen Zusammenschlusses der „UK-Healer“)

Dieser Verhaltenskodex soll das korrekte Verhalten für Heilerinnen und Heiler festschreiben und dadurch die Patientinnen und Patienten vor, während und nach der Heilsitzung schützen.

Unter spiritueller oder geistiger Heilung (nachfolgend vereinfacht “Heilung” genannt) ist das Weiterleiten heilender Energien durch die Hände oder mittels der Gedankenkraft gemeint. Dies beinhaltet energetische sowie mediale und mediumistische Hilfestellungen.

Von den Heilerinnen und Heilern wird erwartet, daß sie sich immer dem Zweck angemessen benehmen, immer die Verantwortung für ihr eigenes Verhalten tragen und allgemein das Vertrauen in Heilungen fördern.
Die Grundanforderungen und Regeln hierzu sind in diesem Verhaltenskodex zusammengefaßt.

Vor Beginn einer Heilsitzung müssen Heiler immer:

  • den Patienten beim ersten Besuch erklären, wie die Heilung gegeben wird, wie sie abläuft, was der Patient /die Patientin in Bezug auf Kosten und weitere Besuche zu erwarten hat;
  • sich davon überzeugen, dass Einverständniserklärungen vorliegen bzw. dass diese gegeben werden, wenn es sich um die Behandlung Minderjähriger oder von Tieren handelt.

Heiler müssen während einer Heilsitzung immer:

  • sich mit Anstand und Korrektheit benehmen, die Wünsche der Patienten herausfinden und respektieren. Sie haben insbesondere zu beachten, ob, wo und wie der Patient berührt werden möchte oder nicht;
  • die Ansichten und Glaubensrichtung des Patienten / der Patientin respektieren;
  • sich in angebrachter Weise benehmen, wenn sie Patientinnen und Patienten behandeln, die sich in einem Krankenhaus, einer Klinik oder einer Pflegeeinrichtungen befinden, (z.B. sich die nötige Erlaubnis einholen, die Verantwortlichkeit der Einrichtung für den Patienten respektieren, die Heilung ohne großes Aufsehen oder Störung anderer Patienten, des Pflegepersonals oder des Pflegeablaufs der Einrichtung geben. Keine Kleidung tragen, die eine Verwechslung mit dem Pflegepersonal ermöglicht);
  • eine dritte Person während einer Heilung an Kindern unter 16 anwesend haben, sofern nicht ausdrücklich aus Gründen des Heilungserfolgs eine andere Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten oder betreuendem Personal getroffen wird.

Nach der Heilsitzung müssen Heiler immer:

  • Schweigepflicht über die vom Patienten erhaltenen Informationen bewahren, außer sie verstoßen damit gegen gültiges Recht oder öffentliches Interesse (z.B. es bestünde die Gefahr, dass der Patient sich oder Andere gefährdet, oder dass ihm/ihr Gefahr droht).

Heilerinnen und Heiler müssen grundsätzlich immer:

  • ihre eigenen Fähigkeiten und ihr Wissen schulen und verbessern;
  • alle Menschen mit Respekt und zuvorkommend behandeln;
  • die Verantwortung für die Beziehung mit ihren Patienten übernehmen;
  • ihre eigenen Grenzen erkennen, Hilfe und Unterstützung bei Jenen mit größerer/anderer Erfahrung und
    Fähigkeiten suchen, wo es nötig ist;
  • eine geeignete Arbeitsumgebung für ihre Heilsitzungen herstellen und die in Deutschland bzw. in den jeweiligen Bundesländern zur Sicherheit und zum Schutz der Patientinnen und Patienten geltenden Rechtsvorschriften beachten;
  • für eine geeignete Haftpflichtversicherung Sorge tragen;
  • nachfragen ob Patientinnen und Patienten sich medizinischen Rat und Beistand geholt haben, wenn es im konkreten Fall angebracht zu sein scheint;
  • immer bereit sein, mit den Mitgliedern aller medizinischen und heilenden Berufe zusammen zu arbeiten;
  • die Gesetze und Rechtsvorschriften kennen, verstehen und danach handeln, die das Heilen und insbesondere ihre Heil-Schwerpunkte betreffen, beispielsweise Regelungen,
    • welche die Schweigepflicht regeln,
    • die zum Schutz der Kinder erlassen wurden,
    • dem Schutz der Tiere gelten,
    • die den erlaubnispflichtigen Bereich zur Ausübung der Heilkunde betreffen (Geschlechtskrankheiten und Infektionen, Zahnheilkunde, Geburtshilfe, Anwendung von Heilmittel, Kräutern usw.)

Heilerinnen und Heiler dürfen niemals:

  • Titel oder Beschreibungen für sich oder ihre Heilweise benutzen, die Patientinnen und Patienten oder
    die Öffentlichkeit irreführen könnten;
  • andere Heilformen außerhalb des Heilens anbieten oder ausführen, es sei denn, sie besitzen die Erlaubnis und / oder Qualifikation dazu (Arzt/Heilpraktiker);
  • Heilung geben im Falle eigener Unpäßlichkeit oder Krankheit;
  • während der Ausbildung Heilung geben ohne die Begleitung des Ausbilders oder qualifizierten Beobachters, außer wenn es mit dem Ausbilder und Patienten vorher unmißverständlich vereinbart wurde, daß eine Heilung von einem in der Ausbildung stehenden Heiler gegeben wird;
  • Dokumente oder Aufzeichnungen über Heilvorgänge manipulieren;
  • einen Patienten /eine Patientin sexuell, emotional oder in anderer Weise mißhandeln, ausbeuten oder sie in eine persönliche Abhängigkeit bringen;
  • sexuelle, emotionelle oder andere Übergriffe begehen;
  • eine Heilung geben, wenn diese zum betreffenden Zeitpunkt für den Patienten oder den Heiler nicht sicher oder angebracht ist;
  • eine Diskriminierung begehen – weder auf Grund des Geschlechts, Rasse, Religion, politischer Ansicht, Glaubensrichtung, Alter oder einer Behinderung;
  • den Erfolg einer Heilung garantieren, versprechen, behaupten oder unterstellen.
  • Patientinnen oder Patienten ohne deren ausdrückliche Einwilligung eine Heilung geben;
  • einen Patienten /eine Patientin bitten, Kleidungsstücke abzulegen außer einem Mantel, Schuhe, Brillen, Schmuck und ähnliches;
  • einer Patientin / einem Patienten eine medizinische Diagnose geben;
  • einem Patienten /einer Patientin eine spezielle Behandlungsform anraten oder empfehlen (z.B. Operation, Kur oder Abfolge von Medikamenten) oder eine Einmischung in die Verordnung von Medikamenten oder eine Behandlung vornehmen, die ein Patient gerade erhält;
  • ohne die ausdrückliche Einwilligung des Patienten /der Patientin eine dritte Person zur Heilung hinzuziehen
    (z. B. Heiler in der Ausbildung oder Familienangehörige des Patienten).